Umweltkomponente für die Hafennutzungsentgelte der Binnen- und Hafenschifffahrt

„Im Jahr 2019 führt die Hamburg Port Authority (HPA) eine Umweltkomponente für die Hafennutzungsentgelte der Binnen- und Hafenschifffahrt ein und baut die Umweltkomponente für Seeschiffe weiter aus. Zudem erhöht die HPA die Hafennutzungsentgelte für den Großteil der Verkehre um 1,6 Prozent und bleibt damit auch in Zukunft unterhalb der Inflationsrate. Rabatte für große Schiffe, Transshipment und Kappungsgrenze bleiben insbesondere vor dem Hintergrund der noch nicht umgesetzten Fahrrinnenanpassung weitestgehend bestehen.“(Presseerklärung der HPA am 30.10.2018)

Künftig wird auf Basis eines von den Binnen- und Hafenschifffern vorzulegenden Maschinen-Zertifikates nach ZKR (Zentralkommission für die Rheinschifffahrt) bzw. NRMM (non-road-mobile-machinery) ein Teil des Hafennutzungsentgelts in Relation zu der Umweltbeeinflussung des Schiffes berechnet. Schadstoffarme Schiffe erhalten Vergünstigungen. Für vergleichsweise schlechte Emissionswerte sowie bei Nichtvorliegen des Zertifikates werden Zuschläge erhoben.

Für Seeschiffe gilt weiterhin der Environmental Ship Index-Umweltrabatt (ESI) als eines der bestehenden Anreizsysteme zur Schadstoffreduktion. Die Einführung des ESI wurde von den Reedereien gut angenommen. Inzwischen sind über 7.000 Schiffe weltweit ESI-zertifiziert. Mehr als 50 Häfen und weitere Unterstützer tragen weltweit dazu bei, diese Entwicklungen durch weitere Anreize voranzutreiben.

„Mit der Einführung und Erweiterung der Umweltkomponente setzen wir auf weitere Anreize, um die Reedereien in Ihrem Bestreben zur verbesserten Nachhaltigkeit zu unterstützen“ sagt Jens Meier, CEO der HPA

Weiter Informationen finden Sie unter Hamburger_Hafen-AGB-Besondere_Bedingungen_Binnenschifffahrt_ab_01.01.2019-Stand_26.10.2018 !

Wie aus den „Besonderen Bedingungen für die Binnenschifffahrt“ der HPA (Seite 5) hervorgeht, wird künftig ein Aufschlag erhoben oder ein Rabatt gewährt auf das sogenannte Kombientgelt, dass in Hamburg für die Hafennutzung durch Binnenschiffe fällig wird. Die Aufschläge oder Rabatte richten sich nach der Antriebsmotorisierung des jeweiligen Schiffes.

Die Basis für die Einstufung bildet die Einhaltung der festgesetzten Emissionsgrenzwerte der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR-Stufe I und II) bzw. im Rahmen der NRMM-Richtlinie (Non-Road-Mobile-Machinery) die Stufen III a und V.